Corinth & Henkel Rechtsanwälte

 
 

Personenschadensrecht

Im Haftungs- oder Schadensersatzrecht geht es darum, einen Schaden, der durch das (widerrechtliche) Verhalten eines anderen verursacht wurde, jedenfalls in finanzieller Hinsicht auszugleichen.

Bei der Verletzung eines Menschen spricht man von einem Personenschaden. Hier unterscheidet man zwischen materiellem Schadensersatz und dem Schmerzensgeld. Dabei ist zu klären, wer für den Schaden verantwortlich ist, ob ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich besteht (Haftungsgrund) und schließlich wie hoch der Schaden ist (Schadenshöhe).

Das allgemeine Haftungs- oder Schadensersatzrecht ist vielfältig. Es gilt für alle Lebensbereiche. Besondere Teilgebiete des Haftungsrechts sind das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsrecht.

Im Arzthaftungsrecht sowie im Verkehrsrecht sind wir ausschließlich auf der Geschädigtenseite, also nur für Patienten und deren Krankenversicherungen sowie für Unfallopfer tätig.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und stetigen Fortbildung im Bereich des Arzthaftungsrechts dürfen wir zwei der drei größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen zu den Dauermandanten unserer Kanzlei zählen. Dieses ist nicht nur ein Zeichen der hohen Qualität unserer anwaltlichen Arbeit. Auch für Sie als Privatmandant führt dies oft zu erheblichen Vorteilen.

 
E-Mail
Anruf